Drohnenpilot missachtet Vorschriften – Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet

Höxter(ots). Am Ostersonntag, 20. April, gegen 21.30 Uhr, bemerkte die Polizei eine Drohne während des Osterfeuers in Höxter. Sie flog nicht nur über der zahlreich versammelten Menschenmenge, sondern überflog auch verbotene Flugzonen, wie die Weser und den angrenzenden Schienenweg. Sogar die herannahende Nordwestbahn, die unmissverständlich für eine Gefährdung der Luftfahrt und des Bahnbetriebs sorgte, blieb vom Piloten unbeachtet. Darüber hinaus flog die Drohne knapp über die Dächer der Häuser an der Weserstraße hinweg, was ebenfalls gegen gesetzliche Bestimmungen verstößt. Der Drohnenpilot, ein 38-jähriger Mann aus Boffzen, konnte im Anschluss auf dem Radweg unterhalb der Weserbrücke ausfindig gemacht werden. Bei der Kontrolle stellte sich heraus, dass der Mann weder die notwendige Registrierung noch die erforderliche Kennzeichnung für seine Drohne vorweisen konnte. Stattdessen war die Drohne mit einem „ACAB“-Aufkleber versehen. Ebenso fehlte der notwendige Kenntnisnachweis, der für das Steuern von Drohnen in bestimmten Bereichen erforderlich ist.

Wegen der Verstöße gegen die Luftverkehrsordnung und die allgemeinen Sicherheitsbestimmungen wurde gegen den 38-jährigen Drohnenpiloten ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Je nach Schwere des Verstoßes kann die Geldbuße in diesem Zusammenhang bis zu 50.000 Euro betragen. Die Polizei weist in diesem Zusammenhang nochmals darauf hin, dass Drohnenpiloten verpflichtet sind, sich strikt an die geltenden Vorschriften zu halten, um die Sicherheit von Menschen und Verkehrsmitteln nicht zu gefährden.

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